Seitenbereiche
Rechtsanwalt Dr. Ralph Obermeier, Steuerberatung München
Beste Steuerberater 2023, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München Exzellenter Arbeitgeber, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München Kununu Top Company, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München Digitale Kanzlei, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München

Klarheit für Ihr Business

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

Umsatzsteuer auf Reiseleistungen

Seien Sie in Sachen Gastronomie immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

Inhalt
/news_gastronomie/

Sonderregelungen für Reiseleistungen

Für Reiseleistungen gelten besondere Vorschriften im Umsatzsteuergesetz (§ 25 UStG). Unter anderem ist eine Reiseleistung stets als sonstige Leistung anzusehen. Mehrere Leistungen an denselben Leistungsempfänger im Rahmen einer Reise gelten als eine einheitliche sonstige Leistung.

Jahressteuergesetz 2019

Mit dem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ („Jahressteuergesetz 2019“) nimmt der Gesetzgeber bei der Besteuerung von Reiseleistungen eine aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (C-380/16, Kommission/Deutschland) notwendig gewordene Gesetzesanpassung vor. Die besonderen Regelungen des § 25 UStG sollen nach neuer Fassung auch zur Anwendung kommen, wenn die Reiseleistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers (B2B-Geschäfte) bestimmt sind (§ 25 Abs. 1 Satz 1 UStG-E).

Abschaffung der „Gesamtmarge“

Bislang konnte der Unternehmer die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer statt für jede einzelne Leistung entweder für Gruppen von Leistungen oder für die gesamten innerhalb des Besteuerungszeitraums erbrachten Leistungen ermitteln. Diese Vereinfachungsvorschrift soll jedoch entfallen. Um den Steuerpflichtigen genügend Zeit zu geben, ihre Buchungssysteme sowie ihre betrieblichen Abläufe umzustellen, ist vorgesehen, dass diese Abschaffung erstmals auf Umsätze anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2021 bewirkt werden (§ 27 Abs. 26 UStG-E).

Stand: 26. September 2019

Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com

Sie sind auf der Suche nach weiteren Informationen zu diesem Thema? Dann holen Sie sich unsere Unternehmensberater und Steuerberater in München an Ihre Seite! Neben der klassischen Steuerberatung beraten wir Sie unter anderem auch zu den Themen Immobilien und Gastronomie.

Erscheinungsdatum:

ACTIO Revision und Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.