Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Seitenbereiche
Rechtsanwalt Dr. Ralph Obermeier, Steuerberatung München
Exzellenter Arbeitgeber, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München Kununu Top Company, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München Digitale Kanzlei, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München

Klarheit für Ihr Business

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

Grundsteuerreform 2022 (Teil II)

Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen!

Inhalt
/news_mandanten/

Abgabe der Feststellungserklärungen ab Juli 2022

Immobilieneigentümer müssen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben (§ 228 BewG). Die Erklärungspflicht trifft neben den Grundstückseigentümern auch Erbbauberechtigte. Die Erklärungspflicht besteht ab 1.7.2022. Je nach Grundstücksart (Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke) sind unterschiedliche Angaben in den Feststellungserklärungen erforderlich. Die Aufforderung zur Abgabe soll durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Viele Bundesländer benachrichtigen die Erklärungspflichtigen zusätzlich schriftlich. Die Abgabefrist endet voraussichtlich am 31.10.2022. Für beratene und unberatene Erklärungspflichtige gelten dieselben Abgabefristen.

Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Kommt es nach der letzten Feststellungserklärung zu einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf den Grundsteuerwert, die Vermögens- oder Grundstücksart auswirken, obliegt dem Grundstückseigentümer eine Anzeigepflicht. Die Anzeige ist binnen eines Monats nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres abzugeben, indem die Änderungen eingetreten sind.

Stand: 24. Februar 2022

Bild: Yabresse - Fotolia.com

Sie sind auf der Suche nach weiteren Informationen zu diesem Thema? Dann holen Sie sich unsere Unternehmensberater und Steuerberater in München an Ihre Seite! Neben der klassischen Steuerberatung beraten wir Sie unter anderem auch zu den Themen Immobilien und Gastronomie.

Erscheinungsdatum:

ACTIO Revision und Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.