Seitenbereiche
Siegel: DATEV Digitale Kanzlei 2023 Siegel: DATA Security GwG-Siegel 2025 Siegel: Kununu Top 2023 Company Siegel: LSWB Exzellenter Arbeitgeber 2023 Siegel: Handelsblatt BESTE Steuerberater 2023

Klarheit für Ihr Business

Restaurantgutscheine 2024

Restaurantgutscheine 2024

Mit Wegfall des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurantleistungen bzw. auf Speisen zum Verzehr vor Ort gilt seit 2024 für Speisen und Getränke wieder einheitlich der Regelsteuersatz von 19 %. Bezogen auf die Ausstellung von Restaurantgutscheinen bedeutet dies, dass ein Gutschein über den Bezug von Speisen und Getränken ab 1.1.2024 einen Einzweckgutschein darstellt. Bis 2023 galt ein solcher Gutschein hingegen noch als Mehrzweckgutschein, da die Umsatzsteuer für die Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, wegen der unterschiedlichen Steuersätze nicht feststand. Mit der Wiedereinführung des allgemeinen Regelsteuersatzes auf alle Restaurantleistungen steht die Umsatzsteuer auf die Gutscheinleistung jedoch fest.

Besteuerung

Der seit 2024 wieder geltende allgemeine Regelsteuersatz und die Umqualifizierung von Restaurantgutscheinen zu Einzweckgutscheinen führt dazu, dass der Gastronom künftig den Gutscheinwert bereits bei Ausstellung der Umsatzsteuer zu unterwerfen hat. Er muss also im entsprechenden Voranmeldungszeitraum der Ausstellung den Umsatz anmelden und nicht erst (wie bisher) im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungsausführung.

Stand: 27. März 2024

Bild: www.push2hit.de - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Unsere Steuerberater in München stehen Ihnen mit professionellen Lösungen zur Seite! Profitieren Sie von unserem branchenspezifischem Know-how! Wir sind Steuerberater für Ärzte, Steuerberater für Immobilien und Steuerberater für Gastronomie.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Glückwunsch!