Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten, liebe Kooperationspartner,

für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen in uns und unsere Arbeit möchten wir uns sehr herzlich bedanken.

Grafik: Weihnachtsbaum -

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie fröhliche Weihnachten und viel Schwung für ein wundervolles Neues Jahr! Genießen Sie die Feiertage.
 
Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei am 24.12. und am 31.12.2024 geschlossen ist.

Seitenbereiche
Siegel: DATEV Digitale Kanzlei 2023 Siegel: Kununu Top 2023 Company Siegel: LSWB Exzellenter Arbeitgeber 2023 Siegel: Handelsblatt BESTE Steuerberater 2023

Klarheit für Ihr Business

Zählen Stellplatzkosten der Zweitwohnung zu den Werbungskosten?

Steuernews-TV März 2024

Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass Stellplatzkosten der Zweitwohnung nicht zu den Unterkunftskosten, sondern zu den Mehraufwendungen zählen und als solche in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Mehr dazu sehen Sie jetzt in Steuernews-TV!

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Zählen Stellplatzkosten der Zweitwohnung zu den Werbungskosten?

Aufwendungen für eine beruflich bedingte Zweitwohnung können im Rahmen einer „doppelten Haushaltsführung“ ganz oder teilweise als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt bis zu 1.000 € im Monat für die Unterkunftskosten und unbegrenzt in Höhe der tatsächlichen Kosten für die Mehraufwendungen. Zu den Mehraufwendungen zählen Möblierungskosten oder Haushaltsaufwendungen – und auch die Kfz-Stellplatzkosten, wie das Niedersächsische Finanzgericht entschieden hat.

Stellplatzkosten werden nach Auffassung des Gerichts nicht unmittelbar durch die Nutzung der Zweitwohnung verursacht, sondern eröffnen vielmehr eine vom reinen Gebrauchswert der Wohnung zu trennende Möglichkeit, den Pkw abzustellen. Nach Auffassung des Gerichts und entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung zählen Kosten für einen Kfz-Stellplatz somit nicht zu den Unterkunftskosten. Achtung: Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Glückwunsch!