Seitenbereiche
Siegel: DATEV Digitale Kanzlei 2023 Siegel: DATA Security GwG-Siegel 2025 Siegel: Kununu Top 2023 Company Siegel: LSWB Exzellenter Arbeitgeber 2023 Siegel: Handelsblatt BESTE Steuerberater 2023

Klarheit für Ihr Business

BMF-Schreiben bringt Neuerungen beim Ladestrom für E-Autos

Steuernews-TV Juli 2026

Für das steuerfreie Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen gelten seit Anfang 2026 neue Regeln. Das Bundesfinanzministerium hat die bisherigen ladeunabhängigen monatlichen Pauschalen für E-Autos, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber lohnsteuerfrei auszahlen konnten, abgeschafft. Nun gilt eine exakte Ermittlungs- und Dokumentationspflicht von Strommengen und Strompreis je Kilowattstunde. Welche Regelungen es bezüglich des Strompreises gibt, erfahren Sie in Steuernews-TV.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Textabschrift des Videos (Transkription)

BMF-Schreiben bringt Neuerungen beim Ladestrom für E-Autos

Für das steuerfreie Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen gelten seit Anfang 2026 neue Regeln. Das Bundesfinanzministerium hat die bisherigen ladeunabhängigen monatlichen Pauschalen für E-Autos, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber lohnsteuerfrei auszahlen konnten, abgeschafft. Mit dem neuen Schreiben gilt nun eine exakte Ermittlungs- und Dokumentationspflicht von Strommengen und Strompreis je Kilowattstunde. Beim Aufladen eines E-Autos an öffentlichen Ladestationen genügt hierfür der Beleg. Erfolgt die Aufladung mittels einer Ladevorrichtung in der Privatgarage, ist die Strommenge mittels eines Stromzählers nachzuweisen.

Als maßgeblich gilt der tatsächliche Strompreis des privaten Haushalts zuzüglich eines anteiligen Grundpreises. Bei dynamischen Stromtarifen dürfen aus Vereinfachungsgründen durchschnittliche monatliche Stromkosten je Kilowattstunde einschließlich anteiligem Grundpreis zugrunde gelegt werden. Wird eine eigene Photovoltaikanlage genutzt, kann als Strompreis der vom Statistischen Bundesamt halbjährlich veröffentlichte Gesamtstrompreis für private Haushalte herangezogen werden.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Glückwunsch!