Seitenbereiche
Rechtsanwalt Dr. Ralph Obermeier, Steuerberatung München
Beste Steuerberater 2023, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München Exzellenter Arbeitgeber, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München Kununu Top Company, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München Digitale Kanzlei, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München

Klarheit für Ihr Business

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

Richtige Inventurvorbereitung zum Jahreswechsel

Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen!

Inhalt
/news_mandanten/

Inventur

Für die jeweils zum Schluss eines Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres durchzuführende Inventur stehen dem Unternehmer verschiedene Inventurmöglichkeiten zur Verfügung. Die Stichtagsinventur muss zeitnah, d. h. innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Sie ist vorgeschrieben u. a. bei Fehlen von Buchungsunterlagen, bei besonders wertvollen Beständen oder bei Beständen, bei denen durch Schwund, Verdunstung usw. unkontrollierbare Abgänge eintreten können (R. 5.3 Abs. 3 Einkommensteuerrichtlinien - EStR). Die zeitverschobene Inventur als Alternative kann in den letzten drei Monaten vor oder innerhalb der ersten zwei Monate nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden (R 5.3 Abs. 2 EStR). Darüber hinaus kann eine permanente Inventur oder eine Stichprobeninventur angewendet werden.

Vereinfachungsverfahren für die Bestandsaufnahme

Für die Bestandsaufnahme gibt es neben der Einzelerfassung eines jeden Gegenstandes des Vorratsvermögens auch Vereinfachungen, wie zum Beispiel das Festwertverfahren oder die Gruppenbewertung. Unternehmer können das Festwertverfahren für Gegenstände nutzen, die regelmäßig ersetzt werden, von nachrangiger Bedeutung sind und bei denen außerdem nur geringfügige Veränderungen bezüglich des Bestandes, der Größe, der Zusammensetzung und des Wertes zu erwarten sind. Die Gruppenbewertung kann für gleichartige Gegenstände gewählt werden, für die ein sachgerechter gewogener Durchschnittswert ermittelt werden kann. Wurde bisher das Festwertverfahren angewendet, wäre zu prüfen, ob zum Abschluss des aktuellen Geschäftsjahres eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen ist. Eine solche muss alle drei Jahre, spätestens aber an jedem fünften Bilanzstichtag erfolgen (R 5.4 EStR 2015).

Stand: 28. Dezember 2020

Bild: OceanProd - stock.adobe.com

Sie sind auf der Suche nach weiteren Informationen zu diesem Thema? Dann holen Sie sich unsere Unternehmensberater und Steuerberater in München an Ihre Seite! Neben der klassischen Steuerberatung beraten wir Sie unter anderem auch zu den Themen Immobilien und Gastronomie.

Erscheinungsdatum:

ACTIO Revision und Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.