Seitenbereiche
Rechtsanwalt Dr. Ralph Obermeier, Steuerberatung München
Beste Steuerberater 2023, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München Exzellenter Arbeitgeber, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München Kununu Top Company, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München Digitale Kanzlei, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München

Klarheit für Ihr Business

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

Landespflegegelder steuerfrei

Seien Sie in Sachen Ärzte immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

Inhalt
/news_aerzte/

Landespflegegeld

Diverse Bundesländer, wie u. a. Bayern, gewähren Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen ein jährliches Landespflegegeld. Es handelt sich dabei um freiwillige Leistungen. Die Geldleistung soll Pflegebedürftigen die Möglichkeit geben, sich selbst etwas Gutes zu tun oder Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die Pflegebedürftigen am nächsten stehen. In der Regel sind dies pflegende Angehörige, Freunde, Helferinnen und Helfer.

Kein Einkünftetatbestand

Landespflegegelder erfüllen keinen Einkünftetatbestand i. S. v. § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz/EStG und sind damit steuerfrei. Insbesondere greift auch nicht der „Auffangtatbestand“ nach § 22 Nr. 3 EStG, da das Landespflegegeld nicht durch das Verhalten des Pflegebedürftigen oder deren Angehörige ausgelöst wird.

Weitergabe an Dritte

Auch die Weitergabe der Pflegegelder an Dritte stellt keinen Einkünftetatbestand dar. Die entgeltliche Pflege von Angehörigen im Privathaushalt führt nicht zu steuerbaren Einkünften (vgl. u. a. BFH vom 14.9.1999 IX R 88/95). Dies gilt regelmäßig unter der Voraussetzung, dass die Pflegeleistungen im Rahmen der familiären Lebensgemeinschaft erbracht werden und nicht Inhalt eines Arbeitsverhältnisses sind. Pflegegelder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses sind im Regelfall steuerfrei unter der Voraussetzung des § 3 Nr. 36 EStG. Danach sind Einnahmen bis zur Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch steuerfrei.

Keine Kürzung von Pflegeaufwendungen

Pflegebedürftige müssen außerdem ihre geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen nicht um ausgezahlte Landespflegegelder kürzen, sofern die Geldleistung nach ihrer Zweckbestimmung keinen pflegerischen Aufwand abgelten soll. Letzteres ist im Regelfall zu bejahen, da Pflegegelder nach ihrer Zweckbestimmung eine finanzielle Anerkennung darstellen. Landespflegegelder zählen jedoch zu den Bezügen bzw. anderen Einkünften einer unterhaltenen Person (§ 33a Abs. 1 Satz 5 EStG). Daher sind die Geldleistungen bei der Berechnung der abzugsfähigen Unterhaltsleistungen zu berücksichtigen.

Stand: 28. November 2022

Bild: Pixel-Shot - stock.adobe.com

Sie sind auf der Suche nach weiteren Informationen zu diesem Thema? Dann holen Sie sich unsere Unternehmensberater und Steuerberater in München an Ihre Seite! Neben der klassischen Steuerberatung beraten wir Sie unter anderem auch zu den Themen Immobilien und Gastronomie.

Erscheinungsdatum:

ACTIO Revision und Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.