Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform 2022/2025
Information Ihres Steuerberaters
Aufgrund einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung aus dem Jahr 2018 war der Gesetzgeber verpflichtet hinsichtlich der Vorschriften der Bewertung von Grundstücken (sog. Einheitsbewertung) eine Neuregelung zu treffen. Die Einheitsbewertung bzw. die neue Grundsteuerwertermittlung stellt die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dar.
Der Gesetzgeber kam dieser Verpflichtung nach und änderte die Bewertungsregelungen für Grundstücke, Gebäude und Wohnungen umfänglich im Rahmen einer Grundsteuerreform 2019. Diese Neureglung führt dazu, dass rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Deutschland neu bewertet werden müssen.
Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Hierzu werden sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden.
Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer werden jedoch erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Bei dem Grundsteuerwert handelt es sich um einen rein steuerlichen Wert – unabhängig vom Marktwert. Für die Berechnung des Grundsteuerwerts existieren verschiedene Verfahren. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, ist davon abhängig in welchem Bundesland das Grundstück/die Immobilie belegen ist.
Als Eigentümer eines (privat genutzten/betrieblichen/landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Die Feststellungserklärung müssen in elektronischer Form bis zum 31. Oktober 2022 bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Hierzu ist einiges an Vorbereitungen auch durch Sie zu treffen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der erforderlichen Erklärungen sowie der Übermittlung an die Finanzbehörde und auf Wunsch auch bei nachfolgenden Themen im Bereich der Grundsteuer. Aufgrund des enormen Umfangs dieses Projekts bitten wir Sie bis zum 15. April 2022 um eine grundsätzliche Rückmeldung, ob wir Sie hierbei unterstützen sollen, damit in unserem Haus eine Planung besser möglich ist. Anschließend werden wir zusammen mit Ihnen den weiteren Prozess gemeinsam besprechen und Ihnen weitere – für Sie relevante Informationen – zur Verfügung stellen.
Die Rückmeldung bitten wir Sie in Form des Formblattes vorzunehmen. Gerne können Sie uns die Unterlage auch per Mail an grundsteuer@actio-cpa.de mit dem Stichwort „Grundsteuer2022“ zurücksenden.
Mit freundlichen Grüßen
ACTIO Revision und Treuhand GmbH
Steuerberatungsgesellschaft