Seitenbereiche
Rechtsanwalt Dr. Ralph Obermeier, Steuerberatung München
Beste Steuerberater 2023, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München Exzellenter Arbeitgeber, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München Kununu Top Company, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München Digitale Kanzlei, Gütesiegel von ACTIO, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München

Klarheit für Ihr Business

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

Ländererlass zur neuen Erbschaftsteuer

Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen!

Inhalt
/news_mandanten/

Koordinierter Ländererlass

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat vor kurzem den koordinierten „Ländererlass zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes“ bekannt gegeben. Der 89-seitige neue Erlass vom 22.6.2017 behandelt die Steuerbefreiung für von Todes wegen oder mittels lebzeitiger Schenkung übertragenen Betriebsvermögen bzw. Beteiligungen an Unternehmen. Der Erlass ersetzt nicht die Erbschaftsteuer-Richtlinien aus dem Jahr 2011. Für die steuerliche Gestaltungspraxis bietet der Erlass Hilfestellung für diverse offene und ungeklärte Fragen rund um das neue Erbschaftsteuerrecht.

Die wesentlichen Inhalte

Der neue Erlass gibt insbesondere Hinweise für Gestaltungen rund um den neuen Schwellenwert von € 26 Mio. Mit der Erbschaftsteuerreform 2016 wurde eine allgemeine Prüfschwelle für das begünstigungsfähige Betriebsvermögen eingeführt. Danach gilt nur noch Betriebsvermögen bis zu dieser Höhe als begünstigungsfähig. Diversen Gestaltungen zur Reduzierung des Schwellenwertes, insbesondere in Verbindung mit dem Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, kommt daher erhebliche Bedeutung zu. Der Erlass enthält in Abschnitt 13a 19 umfassende Erläuterungen mit Berechnungsbeispielen in den dazugehörigen Hinweisen. Aber auch zum Thema Nachversteuerung bei Verstößen gegen die Lohnsummen- und Behaltensfristen gibt der Erlass Auskunft und Hilfestellung mit vielen Beispielrechnungen.

Fazit

Einige wichtige offene Fragen hat die Finanzverwaltung in dem Erlass beantwortet, sodass auf deren Grundlage Steuergestaltungen mit erhöhter Rechtssicherheit umgesetzt werden können. Gleichwohl bindet dieser Erlass nur die Finanzverwaltung, nicht die Gerichte. Es kann daher empfehlenswert sein, im Einzelfall eine verbindliche Auskunft einzuholen.

Stand: 30. August 2017

Bild: sriba3 - Fotolia.com

Sie sind auf der Suche nach weiteren Informationen zu diesem Thema? Dann holen Sie sich unsere Unternehmensberater und Steuerberater in München an Ihre Seite! Neben der klassischen Steuerberatung beraten wir Sie unter anderem auch zu den Themen Immobilien und Gastronomie.

Erscheinungsdatum:

ACTIO Revision und Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.