Seitenbereiche
Siegel: DATEV Digitale Kanzlei 2023 Siegel: DATA Security GwG-Siegel 2025 Siegel: Kununu Top 2023 Company Siegel: LSWB Exzellenter Arbeitgeber 2023 Siegel: Handelsblatt BESTE Steuerberater 2023

Klarheit für Ihr Business

International: Besteuerung ausländischer Beteiligungsprämien

DBA-Regelung und Rückfallklausel

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eines in Deutschland ansässigen und im Ausland tätigen Steuerpflichtigen werden nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im Regelfall im Tätigkeitsstaat besteuert. Deutschland stellt die Einkünfte unter Progressionsvorbehalt steuerfrei. In Fällen, in denen die Einkünfte im Tätigkeitsstaat nicht besteuert werden, kann Deutschland als Ansässigkeitsstaat die Einkünfte – entgegen den Regelungen im DBA – der Besteuerung unterwerfen (sogenannte Subject-to-tax-Klausel, § 50d Abs 9 Satz 4 Einkommensteuergesetz-EStG). 

Sachverhalt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich vor Kurzem mit dem Fall einer in Luxemburg bis zu 50 % steuerfreien Beteiligungsprämie zu beschäftigen. Ein in Deutschland ansässiger und in Luxemburg tätiger Steuerpflichtiger erhielt von seinem Arbeitgeber eine solche Prämie. Das Finanzamt behandelte die Prämie als steuerpflichtig. 

BFH-Beschluss

Der BFH hat im Beschluss vom 4.3.2026 (VI B 44/25) entschieden, dass die im Rahmen der Rückfallklausel unterliegenden „Einkunftsteile“ im Rahmen des Hauptsacheverfahrens näher zu bestimmen sind. Was darunter zu verstehen ist, sei höchstrichterlich bislang nicht geklärt. Vergleichbare Sachverhalte sollten bis zu einer abschließenden höchstrichterlichen Entscheidung durch Einspruch offengehalten werden.

Stand: 28. Juli 2026

Bild: beeboys - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Unsere Steuerberater in München stehen Ihnen mit professionellen Lösungen zur Seite! Profitieren Sie von unserem branchenspezifischem Know-how! Wir sind Steuerberater für Ärzte, Steuerberater für Immobilien und Steuerberater für Gastronomie.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Glückwunsch!