Seitenbereiche
Siegel: DATEV Digitale Kanzlei 2023 Siegel: Kununu Top 2023 Company Siegel: LSWB Exzellenter Arbeitgeber 2023 Siegel: Handelsblatt BESTE Steuerberater 2023

Klarheit für Ihr Business

Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Sachverhalt

Geklagt hatte eine Außendienstmitarbeiterin, deren einzelvertraglich vereinbartes Grundgehalt € 3.500,00 im Monat betragen hat. Daneben waren zwei männliche Arbeitnehmer im Vertrieb tätig. Der Arbeitgeber bot diesen ebenfalls ein Grundgehalt von € 3.500,00 an, was diese jedoch ablehnten. Letztlich zahlte der Arbeitgeber den männlichen Kollegen ein um € 1.000,00 höheres Grundgehalt. Die Mitarbeiterin forderte Lohnnachzahlungen.

BAG-Urteil

Das Bundesarbeitsgericht/BAG hat dem auf Zahlung einer Entschädigung gerichteten Antrag teilweise entsprochen und der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von € 2.000,00 zugesprochen. Die Klägerin habe Anspruch auf das gleiche Grundgehalt entsprechend ihres männlichen Kollegen. Das Argument des Arbeitgebers, die höhere Vergütung begründet sich nicht aufgrund des Geschlechts, sondern auf einer ausgehandelten Individualvereinbarung und der Tatsache, dass der männliche Kollege einer besser vergüteten ausgeschiedenen Arbeitnehmerin nachgefolgt sei, ließ das Gericht nicht gelten (Urteil vom 16.2.2023, 8 AZR 450/21).

Stand: 30. März 2023

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sind Sie auf der Suche nach weiteren Informationen zu einem Thema? Dann holen Sie sich unsere Steuerberater in München an Ihre Seite! Wir bieten Steuerberatung für Unternehmen und Private und sind spezialisiert auf die Branchen Gastronomie, Immobilien und Ärzte.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Glückwunsch!