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Freiberufler und Gewerbetreibende
Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Nicht nur bei den jeweiligen Einkunftsarten sind zum Jahreswechsel 2010/2011 steuerliche Überlegungen ratsam. Die nachfolgende Übersicht enthält einige Maßnahmen, die in geeigneten Fällen zu einem Steuervorteil führen können.
Verlagerung von Ausgaben
Im Zuge des Jahreswechsels werden sich die Steuersätze für die Einkommensteuer nicht ändern. Somit kommt es auf die individuellen Verhältnisse an, ob z.B. Sonderausgaben (Spenden, Unterhaltsleistungen etc.) noch in das Jahr 2010 vorgezogen werden sollten oder besser in das nächste Jahr zu verlagern sind.
Auch im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Arzneimittel) kann eine Verlagerung der Aufwendungen sinnvoll sein. Hier sollte man vorwiegend die zumutbare Eigenbelastung im Blick haben, deren Höhe sich u.a. nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte und dem Familienstand bemisst. Es gilt folgendes Grundprinzip:
- Ist es abzusehen, dass die zumutbare Belastung in 2010 nicht überschritten wird, sollten offene Rechnungen erst in 2011 beglichen werden.
- Demgegenüber lohnt sich ein Vorziehen, wenn in 2010 bereits hohe Aufwendungen getätigt wurden.
In die Überlegungen sind auch vorhandene Verlustvorträge einzubeziehen, die Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen eventuell wirkungslos verpuffen lassen.
Anpassung der Vorauszahlungen
Der Zinslauf für die Einkommensteuer-Nachzahlungen des Jahres 2009 beginnt am 1.4.2011. Wird die endgültige Steuerschuld vermutlich höher als die Vorauszahlungen sein, sollte rechtzeitig vor Beginn des Zinslaufs ein Antrag auf Erhöhung der Vorauszahlungen gestellt werden. Denn dadurch können Nachzahlungszinsen vermieden bzw. verringert werden.
Hinweis: Kapitalanleger können im Rahmen der Vorauszahlungen berücksichtigen lassen, dass ihr Grenzsteuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt. Das ist der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen weniger als 15.800 EUR beträgt (31.600 EUR in Fällen der Zusammenveranlagung).
Riester und Rürup-Policen
Wird ein Riester-Vertrag noch im laufenden Jahr abgeschlossen, sichert das die Grund- und Kinderzulagen für das gesamte Jahr. Sparer, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten zusätzlich einen Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 EUR.
Um die Riester-Zulage zu erhalten, muss der Antrag bis Ende des übernächsten Jahres eingereicht werden. Die Frist für die Zulage des Jahres 2008 läuft somit Ende 2010 ab.
Schöpfen Selbstständige ihre Höchstbeträge bei den Vorsorgeaufwendungen nicht aus, könnte der Abschluss einer Rürup-Police sinnvoll sein. In 2010 lassen sich von den Beiträgen 70 % als Sonderausgaben absetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 14.000 EUR und verdoppelt sich bei der Zusammenveranlagung.
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beträgt einheitlich
20 % der Aufwendungen, wobei verschiedene Höchstbeträge zu beachten sind. Sollten die jeweiligen Höchstbeträge in 2010 bereits ausgeschöpft worden sein, sollten die weiteren Leistungen nach Möglichkeit erst im neuen Jahr beglichen werden.
Hinweis: Nach derzeitigem Recht gilt die 20 %ige und auf 1.200 EUR beschränkte Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht für Maßnahmen, die nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank durch zinsverbilligte Darlehen und steuerfreie Zuschüsse gefördert werden.
Durch das Jahressteuergesetz 2010 soll dieser Ausschluss der Doppelförderung ab 2011 auf sämtliche Förderprogramme ausgedehnt werden, bei denen zinsverbilligte Darlehen und steuerfreie Zuschüsse gewährt werden, sofern diese Vergünstigungen von den Steuerpflichtigen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Um die Steuerermäßigung zu retten, sollten bereits angedachte Maßnahmen mit staatlichen Förderprogrammen noch in 2010 durchgeführt werden.
Arbeitszimmer
Durch die im Jahressteuergesetz 2010 anvisierte Regelung können mit einem Arbeitszimmer wieder Steuern gespart werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist der Abzug jedoch auf 1.250 EUR begrenzt. Bei noch offenen Steuerfällen, in denen kein Steuerbescheid ergangen ist, der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht oder insoweit vorläufig ergangen ist, gilt die Regelung rückwirkend ab 2007.
Spendenabzug
Durch Spenden werden bekanntlich die Sonderausgaben erhöht. Sofern in 2010 in Katastrophenfällen - wie für Pakistan oder Haiti - gespendet wurde, gelten bei Überweisungen auf ein Sonderkonto vereinfachte Nachweisregeln.
Hinweis: Abzugsfähig sind grundsätzlich auch Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen im EU-Ausland oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften
Der Verkauf von Gebrauchsgegenständen (z.B. Gebrauchtfahrzeuge) soll durch
das Jahressteuergesetz 2010 aus dem Anwendungsbereich der privaten Spekulationsgeschäfte herausgenommen werden. Damit soll erreicht werden, dass die dabei regelmäßig anfallenden Verluste steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden können.
Hinweis: Die Änderung soll für alle Veräußerungsgeschäfte gelten, bei denen die Anschaffung nach dem Tag der Verkündung des Gesetzes erfolgt. Für die bis zur Gesetzesverkündung erworbenen und binnen Jahresfrist verkauften Gebrauchsgüter, können Verluste demnach weiterhin geltend gemacht werden.
Strategien für (werdende) Eltern
Werdende Eltern sollten dem später zu Hause bleibenden Partner frühzeitig die günstige Steuerklasse III zuweisen, um die Bemessungsgrundlage für das spätere Elterngeld zu erhöhen.
Hinweis: Zu beachten ist aber auch, dass sich der Steuerklassenwechsel für den weiter berufstätigen Ehepartner nachteilig auswirken kann. Wird dieser z.B. für längere Zeit krank oder arbeitslos, erhält er infolge der ungünstigeren Steuerklasse ein geringeres Kranken- bzw. Arbeitslosengeld.
Im Hinblick auf den Kindergeldanspruch sollte bei volljährigen Kindern überprüft werden, ob der Grenzbetrag von derzeit 8.004 EUR voraussichtlich überschritten wird. Hierbei ist auch die rückwirkend zum 1.10.2010 erfolgte Anhebung des BAföG zu berücksichtigen. Zu den Einkünften gehören auch der Abgeltungssteuer unterliegende Kapitalerträge nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags.
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist primär auf die Einkünfteverlagerung hinzuweisen, also etwa auf die Zahlung anstehender Reparaturen noch im laufenden Jahr oder die Steuerung von Mietzuflüssen.
Zur Vermeidung anschaffungsnaher Aufwendungen durch Überschreitung der 15-Prozent-Grenze in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb, sollten Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen nach Möglichkeit verschoben werden. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind bei der Prüfung der 15-Prozent-Grenze sämtliche Baumaßnahmen einzubeziehen, die innerhalb des Dreijahreszeitraums ausgeführt werden. Sie müssen zum Ende der Frist weder abgeschlossen, abgerechnet noch bezahlt sein.
Sofern es in 2010 zu reduzierten Mieteinnahmen von mehr als 50 % gekommen ist und der Steuerpflichtige die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat, ist ein Antrag auf Grundsteuererlass bis Ende März 2011 ratsam.
Kapitalanleger mit Konten bei mehreren Kreditinstituten sollten ihre Freistellungsaufträge - rechtzeitig vor der Gutschrift der ersten Kapitalerträge in 2011 - dahingehend überprüfen, ob die vom Steuerabzug freigestellten Beträge noch optimal aufgeteilt sind oder ob eine neue Aufteilung sinnvoll erscheint.
Durch das Jahressteuergesetz 2010 soll die Steuer-Id-Nr. für Freistellungsaufträge, die ab dem 1.1.2011 gestellt werden, ein Pflichtbestandteil sein. Vor diesem Stichtag gestellte Freistellungsaufträge bleiben zunächst wirksam. Sie sollen ihre Gültigkeit ab 2016 verlieren, wenn dem Kreditinstitut bis dahin keine Steuer-Id-Nr. vorliegt.
Verlustverrechnung
Kreditinstitute müssen negative mit positiven Kapitalerträgen verrechnen. Ist der Saldo negativ, wird der Verlust in einem Verlustverrechnungstopf geparkt und auf das nächste Jahr vorgetragen. Hat ein Anleger bei einer anderen Bank positive Einkünfte, ist eine Verrechnung zwischen den Banken nicht möglich. In diesen Fällen gibt es folgende Möglichkeit: Stellt der Steuerpflichtige bis zum 15.12. des jeweiligen Jahres bei dem Kreditinstitut, bei dem sich der Verlustverrechnungstopf befindet, einen Antrag auf Verlustbescheinigung, kann er bei der Veranlagung eine Verlustverrechnung vornehmen. Der Verlust wird dann aus dem Verrechnungstopf herausgenommen und das Kreditinstitut beginnt 2011 wieder bei Null.
Weitere Strategien
Bei einem Grenzsteuersatz von unter 25 % ist der Antrag auf Günstigerprüfung ratsam. Dazu muss das zu versteuernde Einkommen inklusive der Kapitaleinkünfte bei Ledigen unter 15.800 EUR liegen. Bei der Zusammenveranlagung liegt die Grenze bei 31.600 EUR.
Aufgrund der weltweiten Öffnungstendenzen der Steueroasen und den neu abgeschlossenen Abkommen über den Austausch in Steuersachen gibt es zunehmende Kontrollen, sodass bei bislang unversteuerten Auslandsgeldern eine Selbstanzeige zu thematisieren ist. Dabei ist die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshof aus Mai 2010 zu beachten, wonach die Selbstanzeige nur bei vollständiger Rückkehr zur Steuerehrlichkeit wirksam wird.
Durch das Jahressteuergesetz 2010 sollen Kapitaleinkünfte bei den maßgebenden Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohnungsbauprämie außer Betracht bleiben. Da auf die Einbeziehung der Kapitaleinkünfte rückwirkend ab 2009 verzichtet werden soll, ist in geeigneten Fällen zu prüfen, ob die Förderung nunmehr in Betracht kommt.
Vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind zwar nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht mehr steuerbar. Ob die frohe Kunde aus München allerdings lange Bestand haben wird, ist derzeit fraglich. Denn über das Jahressteuergesetz 2010 soll es (wieder) zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen kommen.
Beim Jahresabschlusses 2010 stehen in erster Linie die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (kurz BilMoG) bedingten Änderungen im Fokus. Wie die nachfolgenden Punkte zeigen, sollten zum Jahreswechsel aber auch in anderen Bereichen Überlegungen angestellt werden:
Veräußert ein Gesellschafter seine wesentliche Beteiligung (mindestens 1 %) an einer Kapitalgesellschaft, ist die Veräußerung zu 60 % steuerpflichtig. Infolgedessen können Aufwendungen, die mit den Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, auch nur zu 60 % steuermindernd berücksichtigt werden.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt das Teilabzugsverbot hingegen nicht, wenn der Steuerpflichtige keinerlei Einnahmen durch seine Beteiligung erzielt hat. Die Folge: Erwerbsaufwendungen (z.B. Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) können somit in voller Höhe geltend gemacht werden.
Durch das Jahressteuergesetz 2010 soll bereits die Absicht zur Erzielung von Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen ausreichen, um zur Anwendung des Teilabzugsverfahren zu kommen. Da die Neuregelung erst ab 2011 gelten soll, bietet es sich an, Verluste aus einer ertraglosen Beteiligung noch bis zum Jahresende zu realisieren.
Grundsätzlich sollten zwischen GmbH und Gesellschaftern getroffene Vereinbarungen erneut auf Fremdüblichkeit und Angemessenheit hin überprüft werden. Die entsprechende Dokumentation mindert das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Sollen ab 2011 neue Vereinbarungen getroffen oder bestehende verändert werden, ist dies zeitnah schriftlich zu fixieren. Vertragsinhalte wirken sich bei beherrschenden Gesellschaftern steuerlich nur aus, wenn sie im Voraus getroffen und tatsächlich so durchgeführt werden. Insbesondere die Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezüge sind mit der allgemeinen Gehaltsstruktur und der individuellen Gewinnlage abzugleichen.
Durch das Jahressteuergesetz 2010 wird der Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Grundstücke ab 2011 auf die unternehmerische Verwendung beschränkt werden. Der volle Vorsteuerabzug (also auch für den privat genutzten Gebäudeteil) scheidet folglich aus. Demzufolge entfällt auch der Zins- und Liquiditätsvorteil des Seeling-Modells, der dadurch entsteht, dass die Vorsteuer für die Privatnutzung in Form der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe erst innerhalb von zehn Jahren zurückzuzahlen ist.
Hinweis: Die Altregelung kann nach dem vorgesehenen Bestandsschutz weiter genutzt werden, wenn der Kaufvertrag vor dem 1.1.2011 abgeschlossen wurde. Bei eigenen Bauprojekten gilt der Bestandsschutz, wenn der Bauantrag bis zum 31.12.2010 gestellt wird. Wer von dem Zins- und Liquiditätsvorteil noch profitieren möchte, sollte also angedachte Investitionen vorziehen.
Neben dem Seeling-Modell dürften für Umsatzsteuerzahler weitere Aspekte interessant sein:
Hinweis: Beim Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen soll es jedoch nur dann zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft kommen, wenn der Unternehmer, an den die Leistung erbracht wird, selbst derartige Leistungen erbringt.
Hinweis: Um den Kleinunternehmerstatus auch in 2011 nutzen zu können, kann es sich anbieten, einige Umsätze erst in 2011 abzurechnen, um so unter der Grenze von 17.500 EUR zu bleiben.
Da Lohnsteuerkarten letztmalig für 2010 ausgestellt wurden, das Verfahren über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) jedoch vermutlich erst ab 2012 seinen Echtbetrieb aufnimmt, sind in der Zwischenzeit Besonderheiten zu beachten.
Die Lohnsteuerkarte 2010 bleibt bis zum Start des elektronischen Verfahrens gültig und darf vom Arbeitgeber im Übergangszeitraum nicht vernichtet werden. Die Eintragungen sind für den Lohnsteuerabzug 2011 zu berücksichtigen.
Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen. Sollte sich ein eingetragener Freibetrag verringern, kann dies zu Nachzahlungen bei der Veranlagung führen. Folglich sollte auch in diesen Fällen beim Finanzamt eine Änderung beantragt werden.
Für Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 geht die Zuständigkeit mit Wirkung ab dem 1.1.2011 von den Gemeinden auf die Finanzverwaltung über. Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kircheneintritt oder -austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.
Für Arbeitnehmer kann es vorteilhaft sein, berufsbezogene Ausgaben oder variable Gehaltsbestandteile vorzuziehen oder in das nächste Jahr zu verlagern. Maßgebend ist grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip. Sofern die Werbungskosten in 2010 insgesamt unter dem Pauschbetrag von 920 EUR liegen werden, sollten noch ausstehende Aufwendungen (z.B. für Fachliteratur oder Arbeitsmittel) nach Möglichkeit in das Jahr 2011 verschoben werden.
Weitere Maßnahmen im Überblick:
Hinweis: Da Steuerpflichtige die Nachweispflicht haben, sollte die berufliche Veranlassung umfassend dargelegt und nachgewiesen werden.
Hinweis: Das Jahressteuergesetz 2010 sieht vor, dass trotz eines auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrags auf die Veranlagung von Arbeitnehmern in Bagatellfällen verzichtet werden soll. Von dieser Vereinfachung profitiert, wer einen Arbeitslohn von bis zu 10.200 EUR hat. Für Ehegatten ist ein Betrag von 19.400 EUR vorgesehen.